Behandlung nach einem Schlaganfall
Nach der Entlassung aus der Reha-Klinik ist eine Vorstellung beim Neurologen sinnvoll, um die weiteren ambulanten Behandlungsmaßnahmen optimal anzupassen. Im ersten Jahr nach einem Schlaganfall versprechen gezielte Behandlungen besonderen Erfolg. Wir haben langjährige Erfahrung in der Behandlung von Schlaganfallpatienten in allen Phasen der Erkrankung - von der Erkennung des Schlaganfalles bis zur Betreuung von schwer Betroffenen in Pflegeheimen.
Wir planen, verordnen und überprüfen in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt und Therapeuten die entsprechenden Behandlungsmaßnahmen.
Vereinbaren Sie bereits in der Reha-Klinik einen Termin, damit die direkte Fortführung Ihrer Behandlung gewährleistet ist. Schlaganfallsprechstunde (Verlinkung)
Spezielle Behandlungen nach Schlaganfällen:
Zur Behandlung der Spastik, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen in z.B. einem gelähmten Arm können neben Medikamenten Injektionen von Botulinumtoxin erfolgen. Dies ist eine wissenschaftlich abgesicherte Behandlung mit einem zur Behandlung der Armspastik zugelassen Medikament.
Durch die Behandlung können Schmerzen reduziert und Krankengymnastik erleichtert werden. Die Injektionen werden in der Regel alle 3 Monate durchgeführt.
Insbesondere in der ersten Phase nach den dem Schlaganfall ist intensive Behandlung sinnvoll. Eine neue Methode zur Intensivierung ist die Neuromodulation mittels sanfter Gleichstromstimulation des Gehirnes (tDCS). Besonders in Kombination mit Krankengymnastik zeigen neueste Studien eine deutliche Wirkung.
Das Verfahren wurde in Deutschland an der Universität Göttingen von Prof. Dr. Paulus entwickelt. Viele internationale Studien auf hohem Evidenzniveau zeigen positive Effekte.
Wir setzen tDCS seit mehreren Jahren ein. Die Behandlung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Bei Interesse vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Privatpraxis.
Führerschein und Schlaganfall
Im Rahmen von verkehrsmedizinscher Begutachtung beurteilen wir die Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall. Insbesondere wenn in der Reha-Klinik Einschränkungen festgestellt wurden, können wir eine erneute Bewertung durchführen. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) berechnet. Ein Kostenvoranschlag wird vor der Begutachtung erstellt.